Brandanschlag auf jüdisches Wohnheim in München 1970: Neuer Tatverdacht nach 56 Jahren – Ermittlungen eingestellt

56 Jahre nach dem Brandanschlag auf das Wohnheim der Israelitischen Kultusgemeinde in München hat die Generalstaatsanwaltschaft München neue Ermittlungsergebnisse vorgestellt.

Im Rahmen der aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung im April 2025 wieder aufgenommenen Ermittlungen habe sich der Tatverdacht gegen einen bereits im Jahr 2020 verstorbenen deutschen Staatsangehörigen erhärtet, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Ein Zeuge hatte demnach glaubhafte Angaben zu dem Verdächtigen gemacht, der in den 1970er-Jahren in engem Kontakt mit einem nahen Verwandten des Zeugen stand.

Der damals 25-jährige Verdächtige soll zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts geäußert haben, dass „die Juden alles hätten“ und er „sie anzünden“ wolle. Diese Aussage wurde von mehreren Familienangehörigen des Zeugen bestätigt. Der Verdächtige war dem rechten Milieu zuzuordnen und wurde als Antisemit beschrieben. In seiner Jugend habe er Hitler-Reden auf Schallplatten angehört und Schießübungen im ehemaligen „Führersperrgebiet Obersalzberg“ durchgeführt. Er habe zudem eine Neigung gezeigt, mit Explosivstoffen zu hantieren. So hatte er in den 1960er Jahren zwei Telefonhäuschen in München mit Sprengstoff zerstört, weshalb er zu einer Jugendstrafe verurteilt worden war.

Ein damaliger Mitschüler beschrieb die Feindschaft des Tatverdächtigen gegenüber Juden als „prägend“. Eine Schulleiterin hob seine „kühl berechnende, geltungssüchtige Art“ hervor und berichtete von einer körperlichen Auseinandersetzung, in deren Rahmen der Tatverdächtige einen von seinem Vater geschenkten Dolch der Hitler-Jugend eingesetzt haben soll. Zudem passe das im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft durch die Operative Fallanalyse Bayern erstellte Täterprofil zu dem verstorbenen Tatverdächtigen, hieß es.

Trotz der umfangreichen Ermittlungen, die unter anderem die Auswertung archivierter Akten und Zeugenvernehmungen umfassten, konnte allerdings keine abschließende rechtliche Klärung erreicht werden. Da der Verdächtige bereits verstorben ist, ist eine Anklageerhebung nicht möglich. Zudem konnten keine belastbaren Anhaltspunkte für die Beteiligung weiterer Personen gefunden werden. Die Generalstaatsanwaltschaft München stellte das Verfahren deshalb ein, es gilt entsprechend die postmortale Unschuldsvermutung.

Bei dem Anschlag am 13. Februar 1970 waren sieben jüdische Hausbewohner getötet worden. Alle hatten die Zeit des Nationalsozialismus überlebt, zwei davon nationalsozialistische Konzentrationslager. Außerdem wurden 15 weitere Menschen verletzt, davon vier Personen schwer.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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