Passbetrug durch Chinesen: Innenministerium will erschlichene Einbürgerungen zurücknehmen

Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, den Fall um die groß angelegte Täuschung bei Einbürgerungen aufarbeiten zu wollen. Man werde „alles Erforderliche unternehmen, um erfolgte Betrugshandlungen in Wiedergutmachungsverfahren aufzudecken“, sagte ein Sprecher dem „Spiegel“.

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass sich etliche Betrüger, hauptsächlich aus China, deutsche Pässe erschlichen hatten. Sie stellten Einbürgerungsanträge beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln; dabei gaben sie sich fälschlicherweise als Verwandte von Juden aus, die einst von den Nationalsozialisten verfolgt und aus Deutschland vertrieben worden waren. Die Betrüger nutzten den Artikel 116 des Grundgesetzes, der die Wiedereinbürgerung von NS-Opfern und deren Nachfahren ermöglicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt ermitteln in diesem Zusammenhang derzeit gegen 32 Beschuldigte.

Das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) messe den aufgedeckten Fällen „große Beachtung“ zu, teilte der Sprecher nun mit. Man bedauere die „Identitätsdiebstähle“, bei denen „die Antragsteller missbräuchlich Biografien von NS-Betroffenen verwendet haben“. Zudem kündigte er Konsequenzen an: Sobald ausreichend Informationen vorlägen, werde das BVA in Fällen erschlichener Einbürgerung „umgehend Rücknahmeverfahren einleiten“ – was bedeutet, dass die Beschuldigten ihre deutschen Pässe wieder verlieren könnten.

Für ihre Täuschungen erfanden die Passbetrüger Verwandtschaftsverhältnisse zu einst real existierenden Naziopfern. Laut den Angaben in den Einbürgerungsanträgen soll etwa eine angebliche Familie mit dem chinesischen Nachnamen Wong von einem jüdischen Ehepaar namens Süßkind abstammen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen gingen die Betrüger meist ähnlich vor: Sie ließen eine israelische Geburtsurkunde und einen Pass fälschen, mit neuem Namen und neuem Geburtsort. Notare beglaubigten die Unterlagen. Danach übergaben die Antragsteller die Dokumente an Konsularbeamte in einer deutschen Vertretung. Beim BVA in Köln kamen lediglich die notariell gestempelten Kopien an.

Der Ministeriumssprecher verteidigte die generellen Abläufe bei den Antragsprüfungen im Bundesverwaltungsamt. Das BVA hatte bereits vor der Veröffentlichung des Falls mitgeteilt, dass man sich zu laufenden Ermittlungen nicht äußere.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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