Sicherheitsbedenken: Innenminister und Verfassungsschutz warnen vor Folgen einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt

Eine mögliche AfD-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt löst massive Sicherheitssorgen in Deutschlands Innen- und Verfassungsschutzbehörden aus.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hält die „absehbare Regierungsübernahme der AfD“ für eine „reale Gefahr für die nationale Sicherheit“. Ein AfD-Innenminister habe Zugang zu hochgeheimen Informationen „zum Beispiel im Bereich Spionageabwehr und Rechtsextremismus. Informanten des Verfassungsschutzes droht die Enttarnung“, warnt Maier.

Auch Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz, mahnt Korrekturen der Sicherheitsarchitektur an. „Als Innenminister ist es unsere Verantwortung, die gemeinsamen sicherheitsbehördlichen Strukturen in Deutschland gegen extremistische Einflussnahme jeder Art zu schützen. Dieser Verantwortung müssen wir als IMK jetzt gerecht werden“, sagte Grote der „Süddeutschen Zeitung“.

Reformiert werden könnte für den Fall einer AfD-Regierung etwa die Arbeitsweise der IMK selbst. Denn bei den Treffen der Innenministerkonferenz gilt bislang das Einstimmigkeitsprinzip. Es besagt, dass Beschlüsse nur gefasst werden können, wenn alle 16 Bundesländer sowie der Bund zustimmen. Dies könnte nun gekippt werden, um Blockaden zu verhindern.

Die SPD erhöht derweil den Druck auf die Union, rasch zu einer Lösung zu kommen. „Die Weigerung der Union, rechtzeitig Vorkehrungen für diesen Fall zu treffen, war verantwortungslos“, kritisiert Thüringens Innenminister Maier. Anträge der SPD-Innenminister seien „vollständig abgeblockt“ worden. Dabei lägen Pläne für eine resiliente Sicherheitsarchitektur vor. „Ich appelliere an die Union, die notwendigen Schritte jetzt kurzfristig mitzugehen“, mahnt Maier.

Auch Verfassungsschützer drängen auf Korrekturen. Stephan Kramer, Chef des Verfassungsschutzes in Thüringen, fordert, den Zugang zu wichtigen Informationen zu beschränken. Er plädiert für ein „konsequentes Need-to-know-Prinzip“. Danach dürfe der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt im Informationsverbund der Länder nur auf das zugreifen, was unbedingt nötig ist – etwa auf Warnungen vor bevorstehenden Terroranschlägen. Auch könnte man einzelne Verfassungsschutz-Quellen rechtzeitig durch eine andere Behörde weiterführen lassen, sagte Kramer. „Das wäre letztlich keine politische Sanktion, sondern klassisches Risikomanagement zum Schutz von Menschenleben, nachrichtendienstlichen Zugängen und klassischem Geheimschutz.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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