Das sächsische Kabinett hat die überarbeitete Förderrichtlinie für Präventiven Kinderschutz und Frühe Hilfen beschlossen. Das teilte das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am Dienstag mit.
Die Förderung der Kommunen bei präventiven Kinderschutzmaßnahmen und Frühen Hilfen wird damit fortgesetzt.
Ein neuer Schwerpunkt liegt auf der Sicherung bewährter Strukturen, auch mit Blick auf den Rückgang der Geburtenzahlen.
Sozialministerin Petra Köpping (SPD) erklärte, ein gesunder Start ins Leben sei die Grundlage für den gesamten Bildungsweg eines Kindes. Um ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen im gesamten Freistaat zu sichern, brauche es handlungsfähige Kommunen.
Die Programme hätten sich bewährt. Mit einem Mindestbetrag als Sockelbetrag für die Mittelverteilung würden die Grundstrukturen unabhängig von der Bevölkerungsentwicklung gesichert.
Jedes Kind im Freistaat solle die gleichen Chancen erhalten. Gleichwertige Lebensverhältnisse dürften keine Frage der Demografie sein.
Die Angebote des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen haben in Sachsen einen hohen Stellenwert.
Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen arbeiten in lokalen Netzwerken zusammen und unterstützen Familien individuell. Familienhebammen, Kinderkrankenpfleger oder Familienpaten kommen direkt zu den Familien nach Hause und stärken die Erziehungskompetenz der Eltern.
Der Rückgang der Geburtenzahlen und die bisherige Mittelverteilung nach Einwohnerzahlen hätten die bewährten Strukturen unter Druck gesetzt, heißt es weiter. Die novellierte Förderrichtlinie solle hier Abhilfe schaffen und dauerhaft ein Grundangebot sichern.
Familien erhalten ab der Schwangerschaft Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft sowie beim Ausbau elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenz.
Sie werden bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts unterstützt. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen von Anfang an ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen, Schutzfaktoren zu stärken und ein sicheres Umfeld zu schaffen.
Damit sollen Kinder frühzeitig vor Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch geschützt werden, bevor eine akute Gefährdung entsteht.
Köpping verwies auf den Entwurf für den Doppelhaushalt 2027/28. Darin sollten entsprechende Angebote gesichert werden. Neben dem präventiven Kinderschutz und den Frühen Hilfen sei die Jugendpauschale ein wichtiger Baustein.
Sie solle um 1 Million auf 16 Millionen Euro pro Jahr angehoben werden. Dadurch würden konkrete Angebote vor Ort gestärkt, von denen Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien direkt profitierten.
Zur Begründung hieß es, seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie im Jahr 2020 seien die vom Landtag bereitgestellten Haushaltsmittel von 2,6 Millionen Euro auf 3,4 Millionen Euro angewachsen.
Damit würden einerseits die Angebote der Frühen Hilfen gemeinsam mit Bundesmitteln gesichert und andererseits der präventive Kinderschutz finanziert. Die Förderung unterstütze die Umsetzung der im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz verankerten Frühen Hilfen.
Die Mittel werden über die Förderrichtlinie des Sozialministeriums ausgereicht. Landkreise und Kreisfreie Städte können sie an Träger der freien Jugendhilfe weiterleiten, wenn sie die Angebote nicht selbst erbringen.
Die Kommunen tragen eine finanzielle Mitverantwortung; der konkrete Einsatz wird in der jeweiligen Jugendhilfeplanung festgeschrieben.
Foto: via dts Nachrichtenagentur

