GKV-Spitzenverband warnt: Standortklausel für Pharmahersteller könnte gesetzliche Krankenversicherung mit 1,3 Milliarden Euro belasten

Der GKV-Spitzenverband warnt davor, die gesetzliche Krankenversicherung im Zuge der Regelung einer sogenannten Standortklausel für Pharmahersteller um 1,3 Milliarden Euro zu belasten. „Wenn die gesetzliche Krankenversicherung für die Kosten einer Standortklausel herhalten muss, dann würde damit der Reformgeist des gerade erst im Bundestag beschlossenen GKV-Reformpakets komplett unterlaufen“, sagte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes der „Rheinischen Post“.

Die Standortklausel soll Pharmaunternehmen Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag gewähren, der ab dem kommenden Jahr greifen wird. Ab dem 1. Januar müssen pharmazeutische Unternehmen grundsätzlich auf patentgeschützte Arzneimittel einen Abschlag von insgesamt 15,5 Prozent leisten, als Beitrag zu Einsparungen in der GKV. Zur Ausarbeitung der geplanten Standortklausel wurde ein Fachgremium eingesetzt, das am kommenden Dienstag einen Bericht dazu vorlegen soll.

Doch um die Gegenfinanzierung der Ausnahmen gibt es nun Streit. Würden die Vorschläge des Gremiums in der nun vorliegenden Form umgesetzt, könnte das die GKV mit 1,3 Milliarden Euro belasten, hieß es aus Kreisen des GKV-Spitzenverbandes gegenüber der „Rheinischen Post“. Denn die im bereits verabschiedeten Sparpaket beschlossene Anhebung der Herstellerabschläge um 8,5 Prozentpunkte habe eigentlich ein Einsparpotenzial von 4,1 Milliarden Euro. Weil im Gesetz aber bereits Ausnahmen für bestimmte Arzneimittel wie unter anderem Generika, Arzneimittel der Kinderarzneimittelliste und Reserveantibiotika festgelegt wurden, liegt das Einsparvolumen nach Angaben aus dem GKV-Spitzenverband bei lediglich 2,6 Milliarden Euro.

Sollte die Standortklausel in der vorliegenden Form umgesetzt werden, würde das verbleibende Einsparvolumen von 2,6 Milliarden Euro nochmals um 1,3 Milliarden Euro halbiert, sofern die zur Rede stehenden Bedingungen finanziell zulasten der GKV gehen, hieß es aus dem Verband. „Die Bundesregierung und der Bundestag haben sich bei der Ausgestaltung einer Standortklausel dazu bekannt, zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende und Lohnnebenkosten zu vermeiden“, sagte der GKV-Sprecher. „Dieser Grundsatz muss beibehalten werden. Standortförderung ist keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung“, betonte er.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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