Das Sozialministerium in Sachsen hat eine Studie zu den besonderen Unterstützungsbedarfen von Menschen mit spezifischen Behinderungen vorgelegt. Untersucht wurden die Bedarfe von Menschen mit Autismus-Spektrum, mit Prader-Willi- oder Angelman-Syndrom sowie Taubblindheit.
Die Studie geht auf eine Maßnahme des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zurück und wurde vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) durchgeführt.
Ziel war es, auf Grundlage vorhandener Angebote bestehende Barrieren und Bedarfe sichtbar zu machen und konkrete Handlungsvorschläge abzuleiten. Betroffene und ihre Angehörigen haben sich an der Untersuchung beteiligt, um wichtige Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben mit Behinderungen aufzuzeigen.
Als zentrales Ergebnis nennt die Studie die große Bedeutung der medizinischen Versorgung.
Dazu gehören der Zugang zur Diagnostik und eine Gesundheitsversorgung, die auf die Belange von Menschen mit spezifischen Behinderungen ausgerichtet und behinderungssensibel ist. Weitere wichtige Lebensbereiche seien schulische Bildung, Erwerbstätigkeit und die Anforderungen an die jeweilige Wohnsituation.
Mit der Untersuchung sei ein differenziertes Lagebild unter Beteiligung der Betroffenen entstanden, heißt es weiter.
Die Ergebnisse sollen in die aktuell anstehende Überarbeitung des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention prioritär einfließen. Sozialministerin Petra Köpping dankte allen, die an der Studie teilgenommen und mitgewirkt haben.
Sie sagte, die Studie zeige, wo Maßnahmen zur Verbesserung der selbstbestimmten Teilhabe mehr als notwendig seien. Die Ergebnisse würden im Aktionsplan 3.0 eine zentrale Rolle einnehmen.
Der Landesbeauftragte für Inklusion, Michael Welsch, betonte, die Menschen mit spezifischen Behinderungen und ihre Angehörigen seien nach dem Grundsatz „Nicht ohne uns über uns“ in den Prozess eingebunden gewesen.
Nun komme es darauf an, die Handlungsvorschläge zu bewerten und mit geeigneten Maßnahmen zur Stärkung von Unterstützungsmöglichkeiten zu reagieren.

