Das Landgericht Dessau-Roßlau hat einen 38-jährigen Angeklagte wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Vergewaltigung und sexuellen Übergriffs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Das teilte das Landgericht Dessau-Roßlau am Donnerstag mit.
Zudem sprach die Große Strafkammer der Geschädigten ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro zu.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getretene Mann zwischen 2019 und 2024 seiner früheren Lebensgefährtin vor drei der Taten jeweils ein Betäubungsmittel verabreicht und bei den beiden weiteren Taten ihren Schlaf ausgenutzt. Von den Missbrauchshandlungen an der bewusstlosen oder schlafenden Frau hat er Bild- und Videoaufnahmen angefertigt und diese ohne ihr Wissen in einem einschlägigen Internetportal veröffentlicht.
Dort stießen Ermittler des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen auf die Abbildungen und konnten den Angeklagten im Ergebnis weiterer Recherchen als Urheber identifizieren. Er ist daraufhin im März festgenommen worden.
Der Angeklagte hat zu den Vorwürfen zunächst geschwiegen und später behauptet, die Tathandlungen seien einvernehmlich gewesen.
Das Gericht hat diese Version nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme als zweifelsfrei widerlegt angesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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