Anklage wegen Mordes nach tödlichem Rennen in Dresden

Wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls in Dresden hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 23 Jahre alten Deutschen erhoben. Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte mit, dass sie die Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden erhoben hat.

Dem Beschuldigten liegen unter anderem Mord, verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs zur Last.

Der Beschuldigte soll am 9. Mai gegen 6:30 Uhr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln mit einem Kleintransporter von Bad Gottleuba-Berggießhübel nach Pirna gefahren sein und dort an der Clara-Zetkin-Straße mit überhöhter Geschwindigkeit an Polizeibeamten vorbeigefahren sein. Polizeibeamte nahmen die Verfolgung auf und stellten gegen 7:00 Uhr auf der B 172 in Richtung Dresden wieder Sichtkontakt zu dem weiter mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Beschuldigten her.

Der Beschuldigte soll versucht haben, sich einer Kontrolle zu entziehen, und dazu seine Geschwindigkeit über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus deutlich erhöht haben, vereinzelt bis zu 115 km/h. Die Verfolgungsfahrt erstreckte sich über fünf Minuten von Pirna über Dohna bis zur Dohnaer Straße in Dresden, wobei er ohne abzubremsen mehrere rote Ampeln überfahren haben soll.

An der Kreuzung Dohnaer Straße / Langer Weg soll der Beschuldigte mit 95 km/h in den Kreuzungsbereich eingefahren sein, eine rote Ampel überfahren haben und mit Tötungsvorsatz gegen den Pkw eines 32 Jahre alten Deutschen kollidiert sein, der berechtigt in den Kreuzungsbereich einfuhr.

Das Fahrzeug des Geschädigten soll 75 Meter über den Asphalt geschleudert worden sein. Der 32-Jährige erlitt schwerste Verletzungen und starb am 13. Mai.

Der Beschuldigte wurde am 9. Mai vorläufig festgenommen und befand sich vom 10. Mai bis zum 1. Oktober in Untersuchungshaft.

Mit Beschluss vom 1. Oktober hat das Landgericht Dresden den Haftbefehl gegen den Beschuldigten aufgehoben, da derzeit nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Beschuldigte bei Begehung der Tat schuldunfähig gewesen war. Seitdem befindet er sich auf freiem Fuß.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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