Unionsfraktion fordert besseren Schutz für Verfahrensbeteiligte und mehr Überwachung

Die Unionsfraktion im Bundestag fordert eine Gesetzesverschärfung zum besseren Schutz von Verfahrensbeteiligten und zur Überwachung von Tatverdächtigen. „Wer in Strafverfahren aussagt oder entscheidet, verdient den bestmöglichen Schutz – gerade im Umfeld organisierter Kriminalität“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl, der „Welt am Sonntag“. Die Union sei offen dafür, einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundestag einzubringen.

Konkret geht es um einen Vorschlag des Landes Berlin, der im vergangenen Jahr als Bundesratsinitiative eingebracht worden war. Der Entwurf sah vor, Bedrohungen und Einschüchterungsversuche gegen Zeugen, Richter und andere Verfahrensbeteiligte als besonders schweren Fall der Nötigung zu definieren. Außerdem sollten Ermittler in solchen Fällen die Möglichkeit erhalten, Telekommunikations- und Standortdaten von Tatverdächtigen zu erheben. Der Antrag passierte die Ausschüsse, wurde aber vor der Abstimmung im Bundesratsplenum zurückgezogen, da sich keine Mehrheit abzeichnete – insbesondere wegen des Widerstands aus Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung.

Die Unionsfraktion will den Berliner Vorschlag nun im Bundestag aufgreifen, könnte aber am Koalitionspartner scheitern. Denn die SPD lehnt die angedachte Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen ab. „Eine Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung oder Verkehrsdatenabfragen ist aus unserer Sicht nicht tragbar“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge. „Wer jetzt reflexhaft nach mehr Überwachung ruft, verkennt die eigentlichen Herausforderungen.“ Man brauche vor allem eine bessere Ausstattung der Justiz sowie einen gestärkten Zeugenschutz. Für eine sachliche Debatte sei die SPD offen.

Auch die Grünen lehnen den Vorschlag ab. „Bei dem Gesetzesentwurf handelt es sich offensichtlich um reine Law-and-Order-Symbolpolitik“, sagte Lena Gumnior, Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss. Die CDU liefere keine belastbaren Belege für eine Zunahme entsprechender Straftaten. Bestehende Vorschriften reichten aus, um Bedrohungen zu ahnden.

Nach Angaben der Länder ist die Bedrohungslage schwer messbar. Eine bundesweite Statistik existiert nicht. Niedersachsen registrierte im Jahr 2024 insgesamt 156 Beleidigungen, 54 Bedrohungen und neun tätliche Angriffe gegen Justizbedienstete. Baden-Württemberg zählte 195 sicherheitsrelevante Vorkommnisse. Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berichten von zunehmenden Einschüchterungen in der Justiz. Rheinland-Pfalz verweist auf geringe Fallzahlen, Nordrhein-Westfalen erhebt entsprechende Daten erst seit April 2024.

Bayern unterstützt die Berliner Gesetzesinitiative ausdrücklich und verweist auf einen deutlichen Anstieg gemeldeter Vorfälle: Zwischen Juli 2022 und Juni 2023 wurden im Geschäftsbereich Justiz 541 Gewaltvorkommnisse registriert, nach 304 Fällen im Jahr 2020.

Ob es zu einer neuen Gesetzesinitiative im Bundestag kommt, ist jedoch unklar. „Wir sind offen dafür, gemeinsam mit dem Koalitionspartner die Berliner Vorschläge im Bundestag aufzugreifen und in eine eigene Gesetzesinitiative zu überführen“, sagte CSU-Politikerin Hierl. Eine Zustimmung der Länder wäre in diesem Fall nicht erforderlich.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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