Im Jahr 2024 wurden 35 Personen in Halle aufgrund von Straftaten nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt. Das teilte das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mit.
Alle Verurteilten waren Erwachsene, wobei die Mehrheit männlich war. Von den 35 Verurteilten hatten 28 die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bei 14 der Verurteilungen handelte es sich nicht um die erste rechtskräftige Verurteilung, da die Betroffenen bereits mindestens eine Vorstrafe hatten.
Insgesamt wurden 42 Personen wegen Subventionsbetrugs angeklagt. Während 35 Personen rechtskräftig verurteilt wurden, wurde das Verfahren in sechs Fällen ohne Maßregeln eingestellt und eine Person wurde vom Tatvorwurf freigesprochen.
Die Zahlen basieren auf der Strafverfolgungsstatistik 2024, die eine Vollerhebung darstellt und auf Verwaltungsdaten der Strafvollstreckungsbehörden basiert.
Für die Ermittlung der schwersten Straftat wird diejenige Straftat ausgewählt, die mit der schwersten Strafe bedroht ist. Bei mehreren Straftaten einer Person in verschiedenen Verfahren wird diese für jedes Verfahren gesondert gezählt.
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