
Das Land Sachsen-Anhalt stellt zwölf Millionen Euro für besondere Bedarfszuweisungen an kreisangehörige Gemeinden bereit. Dies teilte das Finanzministerium am Freitag mit.
Die Mittel sollen Gemeinden helfen, die durch die Umsetzung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 geringere Zuweisungen erhalten.
Finanzminister Michael Richter (CDU) sagte, dass die Zahlungen dazu dienten, die Auswirkungen der Reform des horizontalen Finanzausgleichs abzufedern.
Bereits im Vorjahr hatten betroffene Gemeinden ähnliche Hilfen erhalten. Die Anträge können bis zum 30. September über ein vereinfachtes Verfahren gestellt werden.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Ausgleichsstock
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