Deutsche Bahn muss Mehrkosten für Stuttgart 21 alleine tragen – VGH lehnt Berufung ab

Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 alleine tragen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Mai 2024 ab, wie der VGH am Dienstag mitteilte.

Die Bahn habe keine Gründe dargelegt, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, hieß es zur Begründung. Nach dem Vortrag der Bahn bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, der Rechtsstreit weise keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten auf und die geltend gemachten Verfahrensfehler lägen nicht vor.

Die Deutsche Bahn hatte gefordert, dass das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Regionalverband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart zusätzliche 4,7 Milliarden Euro für das Projekt bereitstellen, während sie selbst bereit war, 2,5 Milliarden Euro zu tragen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, da der bestehende Finanzierungsvertrag die Zuschüsse auf 4,5 Milliarden Euro begrenzte und lediglich Gespräche für den Fall weiterer Mehrkosten vorsah.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist mit der Entscheidung des VGH rechtskräftig (Beschluss vom 1. August 2025, 14 S 1737/24).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    GdP Berlin: Innenministerkonferenz soll verbindliche Parameter für Länderwechsel von Polizisten festlegen

    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin fordert die Politik auf, Polizisten den Wechsel zwischen Bundesländern zu erleichtern. „Für Polizisten mit Wechselwunsch öffnet sich eine Tür, und diejenigen, die hochprofessionelle Polizisten…

    Bundeswehr verstärkt Schutz gegen Spionage und Sabotage

    Die Bundeswehr verstärkt ihren Schutz gegen Spionage und Sabotage. Durch die neuen Befugnisse für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) sei es nun auch möglich, nicht mehr nur abgeschlossene Liegenschaften der Bundeswehr…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert