BGH bestätigt lebenslange Haft für Gewalttäter in Niedersachsen

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach einer Reihe von Gewalttaten gegen Frauen in Niedersachsen bestätigt. Der 4. Strafsenat des BGH verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden, wie der BGH am Dienstag mitteilte.

Das LG hatte ihn wegen Mordes, versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verurteilt. Zudem hatte es die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte im September 2023 eine ihm unbekannte junge Frau durch Messerstiche getötet und eine weitere Frau schwer verletzt. Zudem steuerte er mit einem Kraftfahrzeug auf eine dritte Frau zu, die infolge des dadurch herbeigeführten Zusammenstoßes ebenfalls schwer verletzt wurde.

Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Überprüfung des Urteils durch den 4. Strafsenat habe keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so die Karlsruher Richter. Das Urteil des Landgerichts Verden ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 21. Mai 2025 – 4 StR 34/25).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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