SPD warnt vor rechten Netzwerken und kritisiert Union nach Rückzug der Richterkandidatin Brosius-Gersdorf

Die SPD-Vorsitzende und Arbeitsministerin Bärbel Bas warnt vor der Signalwirkung des Rückzugs der Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Es mache ihr große Sorgen, „dass rechte Netzwerke es wirklich geschafft haben, eine Kampagne gegen Frauke Brosius-Gersdorf zu führen“, sagte Bas dem „Spiegel“. „Wenn es so ist, dass eine Richterwahl beeinflusst werden kann, dann haben wir ein Problem.“

Deutliche Kritik übte Bas am Koalitionspartner. Die Unionsfraktion hatte Brosius-Gersdorfs Wahl zur Verfassungsrichterin erst intern abgesegnet, ihre Wahl dann aber kurzfristig abgesagt. „Ich bedaure sehr, dass die Union nicht in der Lage war, Frauke Brosius-Gersdorf wenigstens zu einem Gespräch mal einzuladen“, sagte die SPD-Chefin. „Ich finde, das muss die Union noch mal für sich aufarbeiten.“

Sie sei auch als Frau darüber verärgert, wie mit Brosius-Gersdorf umgegangen worden sei, so Bas. Dies könne Auswirkungen auf die künftige Kandidatenauswahl haben. Man müsse sich fragen, wer sich das eigentlich noch antue.

Dirk Wiese, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, sagte dem „Spiegel“, die Lage von Brosius-Gersdorf sei deswegen so schwierig geworden, „weil gegebene Zusagen nicht eingehalten wurden“. Die Union habe sich „hinter angeblichen Plagiatsvorwürfen versteckt und damit gezielten Desinformationskampagnen von rechter Seite Tür und Tor geöffnet“, kritisierte Wiese. „Für die Zukunft sei es klar gesagt: Wir sind eine Koalition, wir stimmen gemeinsam ab. Auf Zusagen muss man sich verlassen können. Personalfragen sind keine Gewissensentscheidungen.“

Der SPD-Politiker bezog sich damit offenbar auf eine Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der die Verfassungsrichterwahl nachträglich als Gewissensentscheidung bezeichnet hatte. Auch wenn Abgeordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes ausschließlich ihrem Gewissen unterworfen sind, halten sie sich für gewöhnlich an die Fraktionsdisziplin, um zuvor im Kompromiss geeinte Vorhaben durchzusetzen. Als Gewissensentscheidungen werden daher im Regelfall nur Abstimmungen bezeichnet, in denen gemeinsame Anträge von Teilen der Koalitionsfraktionen und Teilen der Opposition verhandelt werden, wie etwa zu medizinethischen Themen.

Wiese erklärte, er bedaure den Schritt von Brosius-Gersdorf und hätte sich eine andere Entscheidung gewünscht. Aber er habe Respekt davor „und volles Verständnis dafür, dass sie sich nicht länger derartigen öffentlichen Demontageversuchen aussetzen möchte“. Die Versuche, eine renommierte Staatsrechtslehrerin öffentlich zu diskreditieren, seien auch für Außenstehende unerträglich gewesen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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