Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt klagen gegen Krankenhausvorgaben des G-BA

Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben Verfassungsbeschwerde gegen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingereicht. Das teilten die Gesundheitsminister der drei Länder gemeinsam am Dienstag mit.

Sie wollen prüfen lassen, ob die Mindestmengen- und Personalvorgaben des G-BA mit der Länderverantwortung für die Krankenhausversorgung vereinbar sind. Konkret gehe es unter anderem um die stationäre Versorgung von Frühchen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm sowie um die allogene Stammzellentransplantation.

Die Länder befürchten, dass die Vorgaben zu Versorgungsengpässen führen könnten. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg sprach von einem „notwendigen letzten Mittel“, um die Planungshoheit der Länder zu schützen.

Auch die Personalvorgaben für Psychiatrien und psychosomatische Kliniken stehen in der Kritik. Die Länder argumentieren, dass die Vorgaben angesichts des Personalmangels kaum umsetzbar seien. Sollten Sanktionen ab 2026 greifen, drohten Klinikschließungen oder Einschränkungen im Versorgungsangebot.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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