
Die sächsische Staatsregierung hat die Förderrichtlinie für preisgünstigen Mietwohnraum angepasst. Damit sollen mehr Modernisierungsprojekte unterstützt werden, insbesondere in ländlichen Gebieten und bei Denkmalschutzimmobilien, teilte das Ministerium am Dienstag mit.
Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) erklärte, die Novelle sei ein wichtiger Baustein für bezahlbaren Wohnraum in ganz Sachsen.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass künftig auch Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden von attraktiven Förderkonditionen profitieren sollen. Zudem werden in ländlichen Regionen die Einkommensgrenzen für potenzielle Mieter angehoben, um die Vermietung zu erleichtern.
Die Förderquote bei den energetisch hochwertigen Modernisierungen wird für nichtenergetische Maßnahmen von 70 auf 60 Prozent gesenkt, um mehr Projekte unterstützen zu können.
Insgesamt stehen im aktuellen Doppelhaushalt bis zu 140 Millionen Euro für 2025 und fast 150 Millionen Euro für 2026 bereit. Die geförderten Wohnungen unterliegen für 15 Jahre einer Mietpreis- und Belegungsbindung.
Anträge können bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.
Foto: via dts Nachrichtenagentur