Landgericht Gera erklärt Telefonüberwachung und Wohnungsdurchsuchung der Thüringer Polizei für rechtswidrig

Das Landgericht Gera hat eine Telefonüberwachung und eine Wohnungsdurchsuchung im Zusammenhang mit internen Ermittlungen der Thüringer Polizei für rechtswidrig erklärt. Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Linken-Fraktion im Landtag, sagte, dass solche Maßnahmen nur als letztes Mittel und unter strenger Beachtung der Verhältnismäßigkeit zulässig seien.

Hande wies darauf hin, dass bereits im Januar bekannt wurde, dass auch eine nicht tatverdächtige Zeugin im sogenannten Saalfeld-Komplex durchsucht worden war. Der aktuelle Gerichtsbeschluss unterstreiche, dass solche Eingriffe sorgfältig abgewogen werden müssten. Besonders kritisch sieht die Linksfraktion die Durchsuchung der GdP-Geschäftsstelle, bei der nach Angaben der Fraktion sensible Daten von 4.500 Mitgliedern beschlagnahmt wurden.

Die Fraktion will weitere gerichtliche Entscheidungen aufmerksam verfolgen. Hande forderte eine konsequente Aufarbeitung der Vorfälle, um das Vertrauen in die Polizei zu erhalten. Die Maßnahmen müssten stets verhältnismäßig und rechtsstaatlich sein, so der Abgeordnete.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Verwaltungsgericht Koblenz erklärt Identitätskontrolle an deutsch-luxemburgischer Grenze für rechtswidrig

    Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Identitätskontrolle eines Reisenden an der luxemburgisch-deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt.Der Kläger, der im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken reiste, wurde von…

    Union warnt vor neuen Schulden wegen Irankrieg: Bilger kritisiert SPD-Vorstoß

    In der von SPD-Fraktionschef Matthias Miersch entfachten Debatte über neue Schulden wegen des Irankriegs warnt die Union erneut vor einem solchen Schritt.Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) sagte der „Rheinischen Post“ (Dienstag)…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert