Justizministerin Hubig plant Reformen im Sorge- und Umgangsrecht zum Schutz vor häuslicher Gewalt

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Sorge- und Umgangsrecht einschränken, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen.

„Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf – oder nur im Beisein einer Begleitperson“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben). „Wir müssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden. Denn das Kind leidet ja mit, wenn der Vater die Mutter verprügelt.“

Hubig fügte hinzu, eine Einschränkung des Sorge- und Umgangsrechts könne auch „wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein – zum Beispiel wegen schwerer Beleidigungen oder Bedrohungen“. Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt – aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner betroffen ist.

Hubig will auch das Mietrecht verändern, um Frauen besser zu schützen. „Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss so schnell wie möglich aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen – auch dann, wenn der Ex-Partner sich stur stellt“, sagte sie. Viele Betroffene wollten den Neuanfang in einer anderen Wohnung. „Das ist häufig eine Nervenprobe. Oft dauert es zu lange, aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Ex-Partner herauszukommen.“ Daher prüfe sie, „wie wir als Gesetzgeber eine solche Situation verbessern können“.

Die Ministerin hält es nicht für ausreichend, wenn Familiengerichte bundesweit die Fußfessel nach dem spanischen Modell anordnen können. Mit einer einzelnen Maßnahme lasse sich das Thema häusliche Gewalt nicht in den Griff bekommen, sagte sie. „Daher werden wir Familiengerichte auch dazu ermächtigen, Anti-Gewalt-Trainings anzuordnen. Außerdem will ich den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht verbessern.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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