Ungleichbehandlung bei Ämtern und Behörden: Jeder Fünfte betroffen – Migranten und Menschen mit Behinderung besonders häufig

Fast jeder fünfte Deutsche beklagt Ungleichbehandlungen bei Ämtern und Behörden. Das ergab eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde.

19 Prozent der Befragten bejahten demnach die Aussage, von staatlichen Stellen schlecht behandelt worden zu sein. Davon sind nicht alle gleich betroffen: Menschen mit familiärer Migrationsgeschichte (33 Prozent) sowie Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten (30 Prozent) berichten überdurchschnittlich häufig von solchen Erfahrungen.

Die Befragten schilderten darüber hinaus auch Benachteiligungen durch die Polizei. So gaben 16 Prozent an, von der Polizei unfair behandelt worden zu sein. Auch hier fanden sich bei bestimmten Gruppen deutlich höhere Werte: Jeder vierte Befragte mit familiärer Migrationsgeschichte gab an, von der Polizei unfair behandelt zu werden. Menschen unter 36 Jahren sagen, deutlich häufiger unfaire Behandlung durch die Polizei erlebt zu haben (24 Prozent) als Ältere.

Auch zwischen den Geschlechtern zeigt sich ein Unterschied: Während 20 Prozent der Männer davon berichten, ist der Anteil unter den Frauen nur etwa halb so groß (elf Prozent). Insgesamt 51 Prozent aller Befragten waren zudem der Meinung, dass sich nicht alle gleichermaßen auf die Polizei verlassen können.

Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind 2024 mehr als 11.400 Fälle eingegangen. Ein Viertel der geschilderten Diskriminierungsfälle entfiel auf staatliche Stellen, also Ämter und Behörden, Polizei und Justiz sowie den Bildungsbereich. Die Zahl dieser Anfragen hat sich seit 2020 mehr als verdoppelt.

„Die Umfrage zeigt, dass nicht alle Menschen auf Ämtern und in Behörden gleich gut behandelt werden“, sagte die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. Ein Viertel der Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betreffen staatliche Diskriminierungen. „Das Problem ist, dass Betroffene sich kaum gegen solche Benachteiligungen wehren können, auch die Antidiskriminierungsstelle kann nicht tätig werden“, so Ataman. Denn der Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelte hier nicht.

Für die Umfrage wurden vom 21. November bis 8. Dezember 2023 insgesamt 2.000 Menschen in Deutschland interviewt. Dazu wurden zufällig generierte Festnetz- und Mobilfunknummern angerufen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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