Revisionen im Leipziger „Fahrradgate-Prozess“ weitgehend erfolglos

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten und der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im sogenannten Leipziger „Fahrradgate-Prozess“ weitgehend verworfen. Das teilte der BGH am Mittwoch mit.

Die Angeklagte, eine Polizistin, war vom Landgericht Leipzig wegen Bestechlichkeit, Untreue und Verwahrungsbruchs im Amt zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Sie hatte als Leiterin der Asservatenstelle Fahrräder, die nicht mehr für polizeiliche Zwecke benötigt wurden, unrechtmäßig an Polizisten und Bekannte weitergegeben. Dabei verlangte sie meist Geld oder den Nachweis einer Spende an einen gemeinnützigen Verein.

Das Landgericht Leipzig hatte sie in mehreren Fällen schuldig gesprochen.

Der Bundesgerichtshof änderte den Schuldspruch in einem Fall, da die Tat verjährt war, was jedoch keinen Einfluss auf die verhängte Gesamtgeldstrafe hatte. Die übrigen Rechtsmittel wurden verworfen, da keine Rechtsfehler festgestellt wurden.

Damit ist das Urteil des Landgerichts Leipzig rechtskräftig (Urteil vom 2. Juli 2025 – 5 StR 180/25).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Wetterbericht für Sachsen (20.04.2026)

    In Sachsen erwartet die Menschen heute wechselhaftes und kühles Wetter. Es gibt viele Wolken und zeitweise Regen. Im Erzgebirge kann der Regen oberhalb von 600 Metern auch mit Schnee vermischt…

    Audi-Fahrer fordert Zivilpolizisten im Tunnel zu illegalem Rennen heraus

    Ein 38-jähriger Autofahrer hat am Samstagnachmittag zivile Polizeibeamte im Tunnel Königshainer Berge auf der Autobahn 4 zu einem illegalen Straßenrennen herausgefordert. Das teilte die Polizeidirektion Görlitz mit. Der Mann in…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert