
Eine 51-jährige Frau aus dem Landkreis Wittenberg muss sich am 24. Juli vor dem Landgericht Dessau-Roßlau wegen Verletzung der Erziehungs- und Fürsorgepflicht verantworten. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Die Angeklagte soll wissentlich hingenommen haben, dass ihr 13-jähriger Sohn von August 2022 bis Februar 2024 nicht zur Schule ging.
Das Amtsgericht Wittenberg hatte die Frau zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Angeklagte, die bisher nicht strafrechtlich aufgefallen war, hat Berufung eingelegt.
Sie begründete ihr Handeln damit, dass sie sich der Schulpflicht als staatlichem Zwang widersetze und auch ihre beiden anderen Kindern die Teilnahme am Unterricht freistellte.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau auch Beleidigung vor. Sie soll im April 2023 einen Mitarbeiter des zuständigen Fachdienstes des Landkreises in einem Schreiben geduzt haben.
Dafür verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen.
Foto: via dts Nachrichtenagentur