Bahnkunden sollen Entschädigung bei fehlendem WLAN oder geschlossenem Bordbistro erhalten

Die Bundesländer drängen darauf, dass Bahnkunden bei fehlendem WLAN oder geschlossenem Bordbistro in den Zügen künftig entschädigt werden.

„Fahrgäste sollen darauf vertrauen können, dass beispielsweise bei längeren Fahrten im Fernverkehr ein ausreichendes Verpflegungsangebot im Zug besteht“, heißt es in einem Beschluss der Verbraucherminister, über den die „Rheinische Post“ in ihrer Freitagausgabe berichtet.

Auch spielten „die Verfügbarkeit von WLAN und ausreichende Kapazitäten für die Mitnahme von Kinderwägen sowie Fahrrädern eine wichtige Rolle“. Der Bund müsse daher „die Einführung gesetzlicher Ansprüche“ prüfen für den Fall, „dass Nebenleistungen, die von den Reisenden berechtigterweise erwartet werden können“, nicht erbracht würden. Es bestehe „Verbesserungsbedarf in Bezug auf Neben- und Serviceleistungen bei der Beförderung“, so die Länder.

Der Fahrgastverband Pro Bahn begrüßte den Vorstoß. Eine Fahrpreisminderung sei „in Betracht zu ziehen“, sagte der Vorsitzende Detlef Neuß der „Rheinischen Post“. Die Verkehrsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Victoria Broßart, erklärte, die Deutsche Bahn werbe für bestimmte Leistungen, daher wäre es denkbar, „bei Nichterbringung dieser den Fahrgästen entgegenzukommen“.

Luigi Pantisano, verkehrspolitischer Sprecher der Linken im Bundestag, sagte der Zeitung: „Wenn es hier zu Einschränkungen kommt, müssen die Fahrgäste selbstverständlich von einer Teilerstattung des Fahrpreises Gebrauch machen können.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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