Deutscher Richterbund warnt vor Hürden für Rechtsschutz durch Anti-Einschüchterungsklagen-Gesetz

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat deutliche Kritik am geplanten Gesetz gegen sogenannte Einschüchterungsklagen geübt.

„Wer sich zum Beispiel gerichtlich gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Berichte eines Mediums wehren will, für den würde das zu weit gefasste Gesetz ebenfalls neue Hürden errichten, die einen effektiven Rechtsschutz erschweren oder sogar vereiteln können“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).

Es sei zwar „fatal, wenn kritische Stimmen im öffentlichen demokratischen Diskurs durch missbräuchliche Klagen und juristische Einschüchterungen abgeschreckt würden“, so Rebehn. Dem einen Riegel vorzuschieben, sei ein richtiges Ziel der Bundesregierung. „Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf schießt aber über das Ziel hinaus“, hob er hervor.

Rebehn forderte, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf „auf die Mindestanforderungen der zugrundliegenden EU-Richtlinie“ zurückführen und „gezielter auf die intendierten Fälle rechtsmissbräuchlicher Klagen zuschneiden“ solle.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit einem neuen Gesetz sogenannte Einschüchterungsklagen gegen missliebige Beiträge in den Medien und der Öffentlichkeit sanktionieren. Man dürfe nicht zulassen, dass Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden, „nur weil sie einzelnen nicht passen“, hatte die SPD-Politikerin Ende Juni in Berlin erklärt. Hubig will damit eine EU-Regelung, die sogenannte Anti-SLAPP-Richtlinie („Strategic Lawsuits Against Public Participation“), umsetzen.

Anlass der Richtlinie war der Umgang mit der maltesischen Investigativjournalistin Daphne Caruana Galizia, die 2017 ermordet wurde. Zuvor wurde die auf Korruption spezialisierte Journalistin mit Verleumdungsklagen überzogen. Eine sieben Seiten lange, fachliche Stellungnahme des Richterbundes warnt nun vor „verheerenden Auswirkungen für Rechtssuchende, die gerichtlichen Schutz gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen suchen“. Mit der dem Gesetz zugrundeliegenden Definition „wäre beinahe jedes presse- und äußerungsrechtliche Verfahren ein missbräuchliches Gerichtsverfahren“, schreiben die DRB-Fachleute.

Der von der Bundesregierung geplante Gesetzentwurf sieht unter anderem ein Beschleunigungsgebot für mutmaßlich missbräuchliche Klagen vor, um sie frühestmöglich abweisen zu können. Zudem soll die Klägerseite in solchen Fällen für die voraussichtlichen Kosten des Prozesses auch für die Beklagtenseite eine Sicherheit leisten und darüber hinaus auch mit besonderen Gebühren belegt werden können.

In seiner Stellungnahme warnt der Richterbund nun vor einer „Überlastung“ der Gerichte, „wenn Rechtspfleger im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens prüfen müssten, ob individuell vereinbarte Rechtsanwaltsgebühren, etwa Stundenhonorare, noch angemessen sind und damit erstattungsfähig wären“. Zudem hebt der Richterbund hervor, dass sogenannte SLAPP-Verfahren vor deutschen Gerichten „bisher so gut wie unbekannt sind“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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