ASJ unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen Palantir-Einsatz in Bayern

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) begrüßt, dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Analyse-Tools Palantir durch die bayerische Polizei erhoben hat.

„Es ist gerichtlich zu klären, ob umfängliche Analyse-Tools wie Palantir verfassungsrechtlich zulässig sind“, sagten die ASJ-Chefs Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske am Freitag. „Solche Werkzeuge können nicht nur öffentlich zugängliche Daten der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die nicht zugänglichen Daten verknüpfen, analysieren und daraus mutmaßliche Gefahren und Gefährder mittels Algorithmen hochrechnen.“

Ein „wegweisendes Grundsatzurteil“ sei erforderlich, „denn die drohenden schweren Eingriffe in Grundrechte Unbeteiligter und das damit entstehende Klima einer gefühlt totalen Überwachung stehen in keinem Verhältnis zu bloßen Behauptungen der Verhinderung schwerer Straftaten“.

Die Software von Palantir wurde vor Jahren auch auf der Europäischen Ebene bei Europol erprobt; damit sollten Daten aus den Mitgliedsstaaten der EU vernetzt werden. Dort kam man zu dem Ergebnis, sie entspreche weder den Anforderungen von Europol, noch denen der Kooperationspartner in den Mitgliedsstaaten.

„Die Erfahrungen in Bayern zeigen, dass die Software durch die Polizei gar nicht ausschließlich zur Vorbeugung gegen schwere, terroristische Straftaten eingesetzt wird, sondern auch in Fällen minder schwerer Kriminalität. In Nordrhein-Westfalen und Hessen, wo die Software auch bereits eingesetzt wird, laufen bereits Verfassungsbeschwerden. Das ist das, was wir immer sehen: Überwachungsinstrumente werden durch die Praxis dann ausgeweitet. Am Ende führt dies gerade nicht zu der behaupteten größeren Sicherheit für alle“, erläuterte Draheim.

„Ein wesentliches Argument gegen den Einsatz ist auch der Hersteller der Software: Die Firma Palantir mit dem Gründer Peter Thiel.“ ergänzte Baumann-Hasske „Er ist einer der Tech-Milliardäre, die im Zeitalter der Präsidentschaft von Donald Trump die Demokratie für eine ungeeignete Regierungsform halten und ein wirtschaftliches Interesse an dieser Überwachung haben. Wie kann man eigentlich auf die Idee kommen, ein Software-Produkt für wesentliche staatliche Überwachungen und Analysen von jemandem zu kaufen, der von sich selbst sagt, dass er ein Gegner der liberalen Demokratie und damit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist?“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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