Wettbewerbsregister: Deutlicher Anstieg bei Unternehmen mit Gesetzesverstößen – deutliche Kritik der Linken

Die Zahl der Unternehmen, die wegen Gesetzesverstößen oder Straftaten im sogenannten Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts stehen, hat deutlich zugenommen.

Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagsausgaben) berichten. Demnach ist die Zahl der im Register gelisteten Unternehmen von 4.632 zum Jahresende 2022 auf 21.456 (Stichtag 31.03.2025) angestiegen.

Das Wettbewerbsregister dient als elektronische Datenbank. Eingetragen werden Unternehmen, die bestimmte Wirtschaftsdelikte verübt haben. Eine Eintragung kann Folgen haben für die betroffenen Firmen. Bislang gilt, dass im Wettbewerbsregister eingetragene Firmen von öffentlicher Auftragsvergabe ausgeschlossen werden, wenn der Wert des zu vergebenen Auftrags die Marke von 30.000 Euro übersteigt.

Besonders viele Verstöße listete das Register der parlamentarischen Anfrage zufolge bei Verstößen gegen § 266a Strafgesetzbuch auf. Dabei kann es darum gehen, dass Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht korrekt abgeführt haben. Die Zahl der in diesem Zusammenhang im Wettbewerbsregister stehenden Unternehmen stieg von 2.271 auf 9.847. Weitere Daten erfasst das Register wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).

Mit Blick auf die Vergabe öffentlicher Aufträge plant die Bundesregierung Änderungen. In der nächsten Woche soll das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge im Kabinett besprochen werden. Teil des Entwurfs ist auch eine Anhebung der für den Eintrag ins Wettbewerbsregister relevanten Wertgrenze. Künftig könnten Unternehmen demnach nicht mehr ab 30.000 Euro Auftragswert, sondern erst ab 50.000 Euro Auftragswert von der Vergabe ausgeschlossen werden. Daran übt der Linken-Abgeordnete Meiser scharfe Kritik.

„Die Bundesregierung setzt offenbar alles daran, dass auch Unternehmen, die ihr Geld mit rechtswidrigen Praktiken verdienen, wieder leichter in den Genuss von öffentlichen Aufträgen kommen“, sagte Meiser den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Mit der geplanten Ausweitung der Möglichkeit zur Direktvergabe öffentlicher Aufträge entfalle auch die Pflicht der Vergabestellen, entsprechende Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen. „Den schwarzen Schafen aufseiten der Unternehmen öffnet die Bundesregierung so Tür und Tor“, kritisierte der Linken-Politiker.

Leidtragende seien am Ende auch anständige Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz hielten, „aber dadurch im Wettbewerb um öffentliche Aufträge gegen ihre Schmutzkonkurrenz mit Blick auf die Kosten nicht konkurrenzfähig sind“, erklärte er weiter.

Meiser fordert nun auch Änderungen am Gesetzentwurf: „Statt die bestehenden Abfragepflichten mit der Neuregelung der öffentlichen Auftragsvergabe zu unterminieren, müssen die bereits bestehenden Ausnahmen gestrichen werden.“ Geschäftsmodelle, die auf illegalen Praktiken basierten, dürfen nicht länger den Genuss öffentlicher Aufträge kommen. „Solch rücksichtsloses Lohndumping darf nicht auch noch mit Steuergeld gefördert werden“, sagte Meiser weiter.

Das Wettbewerbsregister gibt es seit 2021, die gesetzliche Meldepflicht besteht seit dem 01. Dezember 2021. „Dass die Zahlen steigen, ist daher als natürlicher Vorgang zu betrachten, der im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Registers steht“, sagte ein Sprecher des Bundeskartellamts auf Anfrage der Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Es sei darum auch noch zu früh, um hier Trends ablesen zu können.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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