BGH verbietet Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluron-Behandlungen

Für Behandlungen zur Veränderung von Nase oder Kinn durch Unterspritzung mit Hyaluron darf nicht mit Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Die Entscheidung betrifft eine Klage einer Verbraucherzentrale gegen eine Praxis, die solche Behandlungen auf ihrer Webseite und auf Instagram beworben hatte. Das Oberlandesgericht Hamm hatte zuvor der Klage stattgegeben und festgestellt, dass die Werbung gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Die Beklagte hatte daraufhin Revision eingelegt, die jedoch erfolglos blieb.

Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass es sich bei der beworbenen Behandlung um einen operativen plastisch-chirurgischen Eingriff handelt, für den keine Werbung mit vergleichenden Darstellungen des Körperzustandes vor und nach dem Eingriff erlaubt ist (Urteil vom 31. Juli 2025 – I ZR 170/24).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Drogenbeauftragter Streeck warnt vor tödlicher Designerdroge Cychlorphin in Deutschland

    Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat vor der neuen Designerdroge Cychlorphin gewarnt, die zuletzt auch in Deutschland nachgewiesen wurde.„Synthetische Opioide wie Cychlorphin sind extrem hochpotent und lebensgefährlich“, sagte…

    Wirtschaftsweise Schnitzer: Generation Z arbeitet mehr als frühere Generationen

    Die Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, hat die Arbeitsbereitschaft junger Menschen gegen Kritik verteidigt.„Die Gen Z arbeitet mehr als die Generationen vor ihr“, sagte die Münchner Ökonomieprofessorin den Zeitungen der…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert