Lieferanten klagen: BGH nimmt Maskenprozesse in Angriff

Der Bundesgerichtshof (BGH) will noch im Laufe dieses Jahres über sechs von sieben anhängigen Verfahren zur Maskenbeschaffung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in der Coronakrise entscheiden. Das sagte ein Sprecher des BGH dem Nachrichtenportal T-Online. Bei diesen sechs Verfahren handelt es sich um sogenannte Nichtzulassungsbeschwerden – also Verfahren, bei denen die Vorinstanz eine Revision ursprünglich nicht vorgesehen hat, das Bundesministerium oder die Gegenseite aber eine solche durchsetzen wollen.

Kläger sind jeweils Lieferanten von Atemschutzmasken, die 2020 Auftragszuschläge im Open-House-Verfahren des Bundesministeriums erhielten, das vom damaligen Minister Jens Spahn (CDU) initiiert wurde. Seit mehreren Jahren weigert sich das Ministerium in vielen Fällen, entsprechende Rechnungen zu begleichen. Als Gründe werden verzögerte Lieferungen, mangelhafte Ware oder zuletzt überhöhte Preise angeführt. Eines der Verfahren bezieht sich auf Forderungen in Höhe von 85,6 Millionen Euro, die sich mit Zinsen mittlerweile auf weit über 120 Millionen Euro belaufen.

Erst, wenn die Revision zugelassen werden sollte, würde der Bundesgerichtshof die in der Vorinstanz ergangenen Urteile jeweils auf Rechtsfehler prüfen. Im siebten Fall, der bereits vom Oberlandesgericht Köln als Sonderfall gewertet wurde, geschieht das bereits. In diesem Fall klagt ein Unternehmen auf Schadensersatz, obwohl es keinen Auftragszuschlag erhielt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur zugelassenen beiderseitigen Revision wird laut Gericht im ersten Quartal 2026 erwartet.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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