Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass einem siebenjährigen Grundschüler zugemutet werden kann, für seinen Schulweg eine kurze Strecke mit der S-Bahn zu nutzen. Ein Anspruch auf die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs zwischen Wohnort und nächstgelegener Grundschule im Nachbarort besteht im konkreten Einzelfall nicht, teilte das Gericht am Freitag mit.
Den Beschluss fällte das Verwaltungsgericht am 7. August.
In dem Fall hatten Eltern aus dem Kurort Rathen einen Eilantrag gestellt, da der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge den Schülerspezialverkehr zur Grundschule in Königstein eingestellt hatte. Die Eltern argumentierten, dass der Schulweg für ihren Sohn zu gefährlich sei und beantragten die Fortsetzung des bisherigen Beförderungsangebots.
Der Landkreis wies den Antrag jedoch zurück, da keine über das übliche Maß hinausgehenden Gefahren festgestellt worden seien.
Das Gericht stellte fest, dass die von den Eltern vorgebrachten Sicherheitsbedenken, wie die Sogwirkung von Güterzügen und unaufmerksame Autofahrer, nicht ausreichend waren, um die Zumutbarkeit des Schulwegs infrage zu stellen. Der Schulweg mit der S-Bahn sei für ein Kind der 2. Klassenstufe zumutbar, da alle Fußwege beleuchtet und die Bahnübergänge gesichert sind.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
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