Georgier mit Haftbefehl bei Kontrolle auf BAB 4 aufgegriffen

Ein polnischer Toyota ist am Samstagabend an der Kontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße angehalten worden. Die Einsatzkräfte trafen hinter dem Steuer auf einen Georgier, der sich mit einem frisch ausgestellten Reisepass ausweisen konnte – gegen den aber ein Haftbefehl vorlag, teilte die Bundespolizei am Montag mit.

Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich demnach heraus, dass der Familienname des Mannes geändert worden war.

Sein Anwalt hatte ihm offenbar geraten, im Zuge einer Eheschließung den Namen seiner Frau anzunehmen, möglicherweise um einen deutschen Haftbefehl und eine polnische Einreiseverweigerung zu verschleiern.

Der Haftbefehl war im April von der Staatsanwaltschaft Memmingen erlassen worden, nachdem das Amtsgericht Memmingen im November des Vorjahres einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung ausgesprochen hatte. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 2.940 Euro zu zahlen.

Nach seiner Festnahme zahlte er den fälligen Betrag sowie zusätzliche Gebühren und konnte somit diese Angelegenheit abschließen.

Da er jedoch aufgrund der polnischen Einreiseverweigerung nicht in den Schengen-Raum hätte einreisen dürfen, erhielt er nun auch eine deutsche Einreiseverweigerung. Auf Anordnung der Bundespolizei musste er nach Polen zurückkehren.

Zudem erhielt er eine Verkehrs-Strafanzeige, da der Toyota, den ihm ein Bekannter zur Verfügung gestellt hatte, nicht versichert war.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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