Bundesverfassungsgericht weist RBB-Verfassungsbeschwerde zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen Regelungen des 2023 beschlossenen Staatsvertrags der Länder Brandenburg und Berlin zurückgewiesen.

Die überwiegend zulässig angegriffenen Regelungen verletzten die Rundfunkfreiheit des RBB nicht, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Mit ihnen verfehlen die Landesgesetzgeber demnach nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Beschwerde hatte sich gegen die Zustimmungsgesetze zum Staatsvertrag gerichtet, der einen neuen Rechtsrahmen für den RBB bildet. Die Rundfunkanstalt sah ihre Rundfunkfreiheit durch verschiedene staatsvertragliche Regelungen verletzt, darunter die Einführung eines Direktoriums neben der Intendanz und die Festlegung von Mindestzahlen an Regionalbüros und -studios. Dem folgte das Verfassungsgericht allerdings nicht (Beschluss vom 23. Juli 2025 – 1 BvR 2578/24).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Verfassungsrechtlerin Brosius-Gersdorf: Brandmauer der Union im Bundestag ist teils verfassungswidrig

    Eine Brandmauer darf nach Meinung der Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf die Verfassungsrechte von Parteien nicht verletzen. Grundsätzlich sei die Brandmauer eine rein politische Frage, sagte die Verfassungsrechtlerin dem „Tagesspiegel“.Es werde aber…

    DFB-Pokal: SC Freiburg, Paderborn und Essen gewinnen ihre Erstrunden-Partien

    In der ersten Runde des DFB-Pokals hat sich der SC Freiburg mit einem klaren 5:1-Sieg gegen Fortuna Düsseldorf durchgesetzt.Die Freiburger gingen in der 18. Minute durch Lucas Höler in Führung,…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert