
Guido Kosmehl, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, hat die Strafverfolgungsbehörden für den mangelnden Opferschutz im Fall des mutmaßlichen Attentäters vom Magdeburger Weihnachtsmarkt kritisiert. Er sagte am Freitag, dass es nicht nur Aufgabe der Behörden sei, Ermittlungen zu führen und Anklagen zu erheben, sondern auch den Opferschutz im Blick zu behalten.
Die direkte Kontaktaufnahme des Beschuldigten zu den Opfern hätte verhindert werden müssen.
Kosmehl wies darauf hin, dass die Justizvollzugsgesetze Möglichkeiten bieten, um den Opferschutz während der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Er sagate, dass der Schutz der Opfer auch während dieser Phase beachtet werden muss.
Zudem äußerte er Bedenken über die Entscheidung der Justiz, die Zahl der Nebenkläger auf zwei zu begrenzen, was seiner Meinung nach nicht ausreichend sei, um den 68 Betroffenen Gehör zu verschaffen.
Der Anschlag von Magdeburg sei eine Zäsur, so Kosmehl weiter. Er forderte, alles dafür zu tun, dass sich eine solche Tat nicht wiederhole und den Opfern die bestmögliche Unterstützung sowie Beteiligung im Strafverfahren zu sichern.
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