Vorratsdatenspeicherung: Hubig plant Gesetz für IP-Adressen-Speicherung zur Verbrechensbekämpfung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will zügig eine gesetzliche Regelung für den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung schaffen.

„Wir sind mit dem Gesetzentwurf in meinem Haus schon weit fortgeschritten“, sagte Hubig dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe). Man stimme sich dabei eng mit dem Innenministerium und dem Digitalministerium ab. „Ich bin zuversichtlich, dass wir in diesem Herbst einen überzeugenden Vorschlag vorlegen können.“

Vorgesehen ist laut Hubig, Telekommunikationsanbieter künftig dazu zu verpflichten, IP-Adressen und Portnummern für mögliche Ermittlungen drei Monate lang zu speichern. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. „Die dreimonatige Speicherung ist so ausgestaltet, dass sie mit europäischem Recht und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist“, sagte die Ministerin. Es würden keine Standortdaten oder andere Verkehrsdaten gespeichert. „Eine Bildung von Bewegungsprofilen oder Persönlichkeitsprofilen ist ausgeschlossen.“

Hubig betonte die Notwendigkeit einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. „Insbesondere unsere Strafverfolgungsbehörden brauchen dieses Instrument“, sagte die SPD-Politikerin. „Ich habe die Speicherung immer befürwortet und war nie eine Anhängerin des reinen Quick-Freeze-Verfahrens – auch aus meiner Erfahrung als Staatsanwältin heraus.“ Bei diesem Verfahren muss ein Richter im Verdachtsfall zunächst anordnen, dass bestimmte Daten gesichert werden dürfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode wurde aber wegen des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr beschlossen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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