Erbschaftsteuer-Reform: Experte fordert grundlegende Änderungen bei Freibeträgen und Steuersätzen

Der Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, Anton Steiner, hält eine grundlegende Reform des Erbschaftssteuerrechts für dringend geboten. „Wir haben wahnsinnig viele Ausnahmen“, sagte Steiner der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe). „Es ist ein zerfleddertes Gesetz, das von Grund auf reformiert gehört.“ Die zahlreichen Ausnahmeregelungen führten dazu, dass Erben für wenige Immobilien hohe Steuern zahlen müssten, Erben vieler Immobilien mitunter aber gar nichts zahlen müssten, so Steiner.

Am Mittwoch hatte das Bundesamt für Statistik das festgesetzte Aufkommen aus der Erbschaftsteuer 2024 mit 13,3 Milliarden Euro angegeben. „Die Erbschaftsteuer erreicht heute ein Rekordniveau, weil Freibeträge nicht angepasst werden“, erklärte Steiner. „Der Wert von Grundstücken und Immobilien ist aber in den vergangenen Jahren gestiegen. Der Staat nimmt ständig automatisch mehr ein, es ist schon jetzt eine heimliche Steuererhöhung.“

Die vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) vorgebrachte Kritik an vergleichsweise hohen Erbschaftssteuern, die in Bayern für Immobilien fällig werden, hält er für nachvollziehbar. „Natürlich ist es ein Riesenunterschied, ob ich ein Haus in der Nähe von München erbe, wo die Immobilienpreise sehr hoch sind, oder auf dem Land in Mecklenburg-Vorpommern. Die Freibeträge sind bundesweit die gleichen. Und deshalb gibt es in Bayern schon einen erheblichen Verkaufsdruck auf Erben. Man kann ja schließlich von einem Häuschen nichts abbeißen.“ Söder hatte vorgeschlagen, die Erbschaftsteuersätze zu regionalisieren.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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