Tierärzte mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung für eine Tätigkeit in Sachsen jetzt online beantragen. Das teilte das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am Mittwoch mit.
Die digitale Antragstellung soll bürokratische Hürden abbauen und den Fachkräftezuzug erleichtern.
Voraussetzungen für die Anerkennung sind eine im Ausland abgeschlossene tierärztliche Ausbildung, persönliche Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung sowie Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B2. Anträge können über das Portal anerkennung-in-deutschland.de gestellt werden, das im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entwickelt wurde.
Staatsministerin Petra Köpping betonte die Bedeutung der Vereinfachung in Zeiten des Fachkräftemangels. Das Portal wurde gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen entwickelt und soll künftig auch für die Anerkennung von Berufsqualifikationen als Hygienekontrolleur genutzt werden.
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