IRG-Reform: Bundesjustizministerium plant umfassende Neufassung des Gesetzes zur internationalen Rechtshilfe

Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) soll grundlegend neu gefasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am Montag veröffentlicht hat.

Das IRG trifft Regeln für grenzüberschreitende Strafverfahren: Es regelt die Zusammenarbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit ausländischen Behörden und Gerichten – zum Beispiel bei der grenzüberschreitenden Beweiserhebung oder bei Auslieferungen.

Mit der Neufassung des IRG soll das Gesetz insgesamt „praxistauglicher“ gestaltet werden: Das IRG in seiner geltenden Fassung sei nach Einschätzung vieler Praktiker zu unübersichtlich und kompliziert. Außerdem soll erstmals eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen – zum Beispiel Sondertribunalen – geschaffen werden; die Rechte von Verfahrensbeteiligten sollen gestärkt werden; und es sollen europäische Vorgaben umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf die Unabhängigkeit der entscheidenden Stelle bei der Ausstellung und Vollstreckung Europäischer Haftbefehle, hieß es aus dem Ministerium.

„Mit unserer Gesetzesreform werden wir die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung auf eine neue Grundlage stellen – und so stärken“, ließ sich Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitieren. „Dabei achten wir auf Rechtsstaatlichkeit und Praxistauglichkeit. Erstmals regeln werden wir allgemein die Zusammenarbeit mit internationalen Sondertribunalen.“

In Zeiten, in denen die internationale Gerichtsbarkeit unter Druck stehe, habe das Signalwirkung: „Wir sind überzeugt davon, dass es auch auf die schwersten Verbrechen eine Antwort geben muss – und dass internationale Gerichte dabei einen wichtigen Beitrag leisten können“, so Hubig.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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