Bundesregierung verschärft Strafrecht gegen Terrorismus mit neuen Gesetzen

Die Bundesregierung will das Strafrecht verschärfen, um besser auf terroristische Bedrohungen reagieren zu können.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll das Bundeskabinett laut der „Welt“ am Mittwoch beschließen. Geplant ist demnach eine Ausweitung der Strafbarkeit im Vorfeld terroristischer Anschläge.

Schon heute kann die Vorbereitung einer „schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ strafbar sein, wenn potenzielle Täter im Rahmen der Anschlagsplanung zum Beispiel Schusswaffen einkaufen oder Sprengstoff herstellen. Künftig sollen auch Fälle strafbar sein, in denen ein Anschlag mit einem gefährlichen Werkzeug, etwa einem Fahrzeug oder einem Messer, vorbereitet wird. Dies geschehe „vor dem Hintergrund, dass bei den Anschlägen in jüngerer Zeit vermehrt Fahrzeuge oder Messer genutzt wurden“, heißt es in dem Gesetzentwurf laut der „Welt“.

„Extremisten, Terrornetzwerke und autoritäre Staaten arbeiten ganz gezielt gegen uns – und unsere freie Gesellschaft“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der „Welt“. „Hierauf geben wir eine klare Antwort, indem wir unser Strafrecht klar gegen Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage nachjustieren. Unsere Strafverfolgungsbehörden können so wirksamer schon gegen die Vorbereitung von Anschlägen und hybrider Kriegsführung vorgehen. Das gilt insbesondere auch für die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern, die die Sicherheit der Menschen hier in Deutschland besonders bedrohen.“

Vorgesehen sind noch weitere Verschärfungen. So soll auch die Einreise von Personen unter Strafe gestellt werden, die in Deutschland eine terroristische Straftat begehen wollen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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