Bürgergeld-Verschärfung: Bis zu 100 Prozent Leistungskürzung bei Terminversäumnissen

Die schwarz-rote hat sich auf drastische Verschärfungen beim Bürgergeld verständigt. Das teilten die Koalitionsspitzen am Donnerstag in Berlin mit.

Demnach sollen bei einem ersten unentschuldigten Verpassen eines Termins im Jobcenter die Leistungen direkt um 30 Prozent gekürzt werden. Bisher waren in einem solchen Fall nur zehn Prozent möglich.

Bei einem zweiten Versäumnis werden weitere 30 Prozent gestrichen. Im dritten Fall gibt es gar keine Zahlungen mehr, auch nicht für die Miete.

Zudem sollen Arbeitslose, die sich auf eine bestimmte Stelle nicht bewerben, sofort 30 Prozent weniger bekommen. Bei „grundloser Verweigerung“ eines Jobangebots können alle Geldleistungen gestrichen werden. Allerdings gibt das Bundesverfassungsgericht die Grenze vor, dass solche Totalsanktionen zeitlich begrenzt sein müssen und nur gelten dürfen, solange das konkrete Jobangebot besteht.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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