Sachsen-Anhalt beschließt neuen Landesrahmenvertrag für Behindertenteilhabe

Das Land Sachsen-Anhalt hat nach eineinhalbjährigen Verhandlungen einen neuen Landesrahmenvertrag zur Neuausrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Sozialministerin Petra Grimm-Benne sprach von einem Paradigmenwechsel, der die gesellschaftliche Teilhabe und Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich stärken werde.

Der Kompromiss war nach vielen Verhandlungsrunden und einer siebenstündigen Abschlusssitzung am Dienstag erzielt worden.

Kern des neuen Vertrags ist die Abkehr von standardisierten Angeboten hin zu individuell zusammensetzbaren Leistungsmodulen. Menschen mit Behinderungen können künftig gezielt verschiedene Unterstützungsangebote unterschiedlicher Anbieter auswählen, etwa Assistenz im Alltag oder Freizeitbegleitung.

Zudem sollen mehr Alternativen zu Werkstätten geschaffen und Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Zielvereinbarungen gefördert werden.

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßten die Schaffung von Rechtssicherheit, äußerten sich aber kritisch zur Qualität der Betreuung. Für die Übergangszeit bis zum Vertragsabschluss galt eine Übergangsverordnung, die nahtlose Leistungsgewährung sicherstellte.

Die Ausgaben für Eingliederungshilfe steigen kontinuierlich von 572 Millionen Euro (2021) auf geplante 723 Millionen Euro (2026).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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