Die Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich erfolgreich für die Beibehaltung des Unterhaltungsauftrags im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingesetzt. Mit einem Änderungsantrag zum Reformstaatsvertrag wurde erreicht, dass Unterhaltung neben Nachrichten, Bildung, Kultur und Sport gesetzlich verankert wird, wie der medienpolitische Sprecher Stefan Gebhardt mitteilte.
Damit ist nach Angaben der Linken sichergestellt, dass beliebte Unterhaltungssendungen im Rundfunk und Fernsehen bestehen bleiben und nicht gestrichen werden können.
Der entsprechende Beschluss wurde am Donnerstag im Landtag gefasst und ist Teil des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Gebhardt betonte, dass seine Fraktion als konstruktive Opposition arbeite und sich nicht von Populismus ablenken lasse. Die Zustimmung der Koalition zum Änderungsantrag zeige, dass demokratische Opposition wirksam sein könne.
Die Linke setze sich konsequent für die Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein.
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