Robra sieht Rundfunkbeitrags-Urteil als Zäsur für Programmvielfalt

Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag als „Zäsur“ bezeichnet. Er teilte am Donnerstag mit, dass mit dem Urteil messbare und überprüfbare Indikatoren an die Stelle von Beteuerungen der Intendanten über Programmvielfalt träten.

Das Gericht hatte entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig werden kann, wenn das Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Anstalten die Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit über zwei Jahre gröblich verfehlt.

In der Konsequenz seien die behauptete Vielfalt und Ausgewogenheit grundsätzlich durch die Beitragszahler widerlegbar.

Robra betonte, die Rundfunkanstalten seien gut beraten, künftig verstärkt darauf zu achten, dass ihr Programmangebot über jeglichen Zweifel erhaben sei. Ein grober Verstoß gegen das Vielfaltsgebot könnte demnach zulasten der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht gehen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Radtke: CDU-Abgeordnete, die AfD unterstützen, können nicht Mitglied bleiben

    Der Chef des CDU-Sozialflügels, Dennis Radtke, hat seine Partei vor einem „Tabubruch“ nach der Wahl in Sachsen-Anhalt gewarnt. Es dürfe keinerlei Zusammenarbeit mit der AfD geben, sagte Radtke den Zeitungen…

    Wetterbericht für Sachsen-Anhalt (17.07.2026)

    In Sachsen-Anhalt sind heute Gewitter mit erhöhtem Unwetterpotential zu erwarten. Dies teilte der Deutsche Wetterdienst mit. Zunächst treten einzelne Gewitter mit Starkregen bis 20 l/qm und steifen Böen bis 60…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert