BMF verschärft Mehrwertsteuer-Regeln für private Postdienste und Wettbewerbsauflagen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) will den Wettbewerb zwischen der teilstaatlichen Post und ihren Konkurrenten einschränken. Die privaten Unternehmen sollen nur noch dann von der Mehrwertsteuer befreit werden, wenn sie höhere Auflagen bei der Beförderung von Geschäftsbriefen erfüllen, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf das Ministerium und das zuständige Bundeszentralamt für Steuern.

Demnach soll es künftig nicht mehr reichen, dass die privaten Unternehmen ihre Dienste flächendeckend anbieten. Stattdessen müssen sie Vorgaben erfüllen, die die Laufzeit betreffen, die Zahl ihrer Postkästen und auch wie oft diese geleert werden. Zusätzlich soll eine Rolle spielen, ob sie ihre Mitarbeiter ordentlich bezahlen. Bereits gewährte Freistellungsbescheide für Post-Konkurrenten werde das Bundeszentralamt für Steuern widerrufen. Die betroffenen Unternehmen dürfen die Steuerfreistellung unter den neuen Bedingungen erneut beantragen.

Die privaten Herausforderer argwöhnen, dass das BMF auf Druck des ehemaligen Staatsbetriebs Post handle, der noch immer im Teilbesitz des Bundes ist. „Das offensichtliche Zusammenwirken von Finanzministerium und Deutscher Post legt die Vermutung nahe, dass deren Brief- und Paketteil aufgehübscht werden soll“, sagte Walther Otremba, Vorsitzender des Bundesverbands Briefdienste, eines Zusammenschlusses privater Post-Konkurrenten. Die Post will ihren Brief- und Paketdienst an die Börse bringen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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