Polnisches Gericht lehnt Auslieferung von Nord-Stream-Verdächtigem an Deutschland ab

Ein ukrainischer Taucher, der im Zusammenhang mit den Nord-Stream-Explosionen gesucht wird, wird vorerst nicht von Polen an Deutschland ausgeliefert. Das entschied ein polnisches Gericht am Freitag.

Der 46-Jährige war Ende September in der Nähe von Warschau aufgrund eines von Deutschland initiierten europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Den deutschen Behörden zufolge soll der ausgebildete Taucher Teil einer Gruppe gewesen sein, die Sprengstoff an den Pipelines in der Nähe der dänischen Insel Bornholm angebracht hatte.

Er ist einer von zwei Ukrainern, deren Auslieferung Deutschland im Zusammenhang mit diesem Fall beantragt hat. In einem anderen Fall aus Italien hatte zuletzt bereits der Kassationsgerichtshof in Rom eine Auslieferung gestoppt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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