Ukrainische Kriegsflüchtlinge mit ungarischer Staatsbürgerschaft – Bamf prüft über 1.100 Verdachtsfälle

Hunderte Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben offenbar eine ungarische Staatsbürgerschaft. Im laufenden Jahr seien dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 1.136 Fälle von Schutzsuchenden gemeldet worden, bei denen der Verdacht auf eine ungarische Staatsangehörigkeit bestehe, teilte ein Behördensprecher der „Welt am Sonntag“ mit.

In den vergangenen vier Wochen sind demnach 141 Verdachtsmeldungen aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eingegangen. Insgesamt haben die Bundesländer dem Bamf seit Mai 2023 9.640 Fälle übermittelt.

„Nach bisherigen Rückmeldungen konnten 568 Personen mit einer ungarischen Staatsangehörigkeit identifiziert werden“, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. In 5.825 Fällen wurde hingegen laut Bamf eine ausschließlich ukrainische Staatsangehörigkeit festgestellt.

Mehrere Landesministerien vermuten nach Angaben der „Welt am Sonntag“, dass ein Teil der Betroffenen aus dem ukrainisch-ungarischen Grenzgebiet stammt und sowohl einen ungarischen als auch ukrainischen Pass besitzt. Als EU-Bürger können sie sich innerhalb der EU frei bewegen und arbeiten. Sie haben aber keinen Anspruch auf temporären Schutz. Auch das Bürgergeld steht ihnen nicht direkt zu.

Ein Sprecher des thüringischen Migrationsministeriums erklärte, die Motivation in den einzelnen Fällen sei nicht bekannt. Vermutet wird aber auch Leistungsmissbrauch. „Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass leistungsrechtliche Aspekte einen relevanten Umstand darstellen, da ukrainische Staatsangehörige, welche die Aufnahmevoraussetzungen nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie erfüllen, bei Mittellosigkeit unmittelbaren Zugang zu Leistungen nach dem SGB II – Bürgergeld – haben.“

Das Bamf übernimmt die Übermittlung von Verdachtsfällen an die zuständigen Behörden in Ungarn und der Ukraine. Diese prüften die Staatsangehörigkeit, teilte das Bamf mit. Sollte eine ungarische Staatsangehörigkeit bestehen, könne keine entsprechende Aufenthaltserlaubnis für Kriegsflüchtlinge erteilt werden. EU-Bürger müssen grundsätzlich das Land verlassen, wenn sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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