SPD verspricht: Bürgergeld-Reform führt nicht zu Wohnungslosigkeit

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dagmar Schmidt, wehrt sich gegen Vorwürfe, die geplante Bürgergeld-Reform würde zu mehr Wohnungslosigkeit führen.

„Der Gesetzentwurf stellt ausdrücklich sicher, dass die Kosten der Unterkunft auch bei Leistungsminderungen oder Pflichtverletzungen weiter direkt an die Vermieter gezahlt werden, damit niemand seine Wohnung verliert“, sagte sie den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“ (Mittwochausgaben). „Wir werden sicherstellen, dass die Reform des Bürgergelds unter keinen Umständen zu Wohnungslosigkeit führt.“

Im Rahmen der Reform soll die Übernahme der Miete gestrichen werden, wenn Grundsicherungsempfänger bestimmte Jobs ablehnen oder Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Sozialverbände hatten in einem offenen Brief an Abgeordnete vor mehr Obdachlosigkeit durch die Reformpläne der Regierung gewarnt.

Härtefallregelungen für Familien und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen würden bleiben und verhindern, dass Sanktionen unverschuldet in existenzielle Not führten, behauptete Schmidt. „Bevor überhaupt eine Minderung ausgesprochen werden kann, sind die Jobcenter verpflichtet, eine persönliche Anhörung durchzuführen, in der individuelle Lebenslagen und gesundheitliche oder psychische Belastungen berücksichtigt werden.“

Die Deckelung der Unterkunftskosten sei an objektive Angemessenheitsgrenzen gebunden und solle überteuerte Mieten verhindern, nicht aber Menschen aus ihren Wohnungen drängen, sagte die SPD-Politikerin. „Alle können sich darauf verlassen, dass der Sozialstaat dann zur Seite steht, wenn er gebraucht wird – verlässlich, gerecht und menschlich.“ Daran werde sich auch in Zukunft nichts ändern.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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