SPD will Spionagevorwürfe gegen AfD in Parteiverbotsverfahren prüfen

Die SPD will die vom Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) erhobenen Spionagevorwürfe gegen die AfD in einem möglichen Parteiverbotsverfahren berücksichtigen. Der Staat müsse sich auch gegen die Einflussnahme fremder Mächte schützen, sagte die Vizechefin der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe).

Reisen von AfD-Abgeordneten nach Russland seien „verantwortungslos und gefährlich“. Sie befürworte, den „landesverräterischen Aspekt“ bei einem möglichen AfD-Verbotsverfahren stärker zu prüfen. „Die größte Gefahr für unsere Demokratie kommt von Rechtsextremisten.“

Maier hatte seinen Verdacht geäußert, dass die AfD für Russland spionieren könnte – sowohl im Thüringer Landtag als auch im Bundestag – und gefordert, den „landesverräterischen Aspekt“ im Rahmen es möglichen Parteiverbotsverfahrens stärker zu berücksichtigen. Hintergrund ist auch die geplante Reise des Vizefraktionschefs der AfD im Bundestag, Markus Frohnmaier, nach Moskau.

Der Jenaer Verfassungsrechtler Michael Brenner sagte dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe), ob sich die Aktivitäten der AfD strafrechtlich als Landesverrat einordnen ließen, könne er nicht beurteilen. Das sei eine strafrechtliche Frage, insbesondere im Hinblick auf eine Reise nach Russland. „Sollte sich der Vorwurf der Spionage verdichten und gegebenenfalls zu einer Verurteilung führen, wäre das aber sicherlich ein Aspekt, der in einem möglichen Verbotsverfahren berücksichtigt werden würde.“

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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