Bundesverfassungsgericht stärkt kirchliches Arbeitsrecht – Zustimmung von Politikern

Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Thomas Rachel (CDU), hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht begrüßt.

„Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Rechte der Kirchen in arbeitsrechtlichen Fragen gestärkt worden“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Damit entspricht das Bundesverfassungsgericht der besonderen Rolle der Kirchen in unserem Verfassungsstaat. Das grundgesetzlich garantierte religiöse Selbstbestimmungsrecht gibt den Kirchen einen wichtigen Gestaltungsspielraum, der sie von anderen Organisationen unterscheidet.“

Der Religionsbeauftragte der Linksfraktion im Bundestag, Bodo Ramelow, äußerte sich ähnlich. „Das ist eine hilfreiche Klarstellung, die im Kern in Deutschland alle Tendenzbetriebe betrifft“, sagte er dem RND. „Ich möchte auch, dass jemand, der für meine Partei oder Fraktion arbeitet, bei uns Mitglied ist. Das gilt in Leitungsfunktionen umso mehr. Außerdem sagt das Bundesverfassungsgericht, dass es ein prägender Beruf sein muss. Es geht nicht um den Hausmeister.“ Ramelow fügte jedoch hinzu: „Eine Veränderung braucht es im kirchlichen Arbeitsrecht trotzdem. Die Tariffreiheit für kirchliche Betriebe halte ich nicht mehr für zeitgemäß, wenn sie im Wettbewerb stehen.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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