CDU-Seniorenunion fordert Verbot von Altersdiskriminierung im Grundgesetz

Die Senioren-Union der CDU fordert, ein Verbot von Altersdiskriminierung in Artikel 3 des Grundgesetzes zu verankern.

Der Bundesvorsitzende der Vereinigung, Hubert Hüppe, sagte der „Rheinischen Post“ (Dienstag): „Wir werden beim nächsten Bundesparteitag im Februar einen Antrag einbringen, in dem wir uns für ein Diskriminierungsverbot im Alter aussprechen. Denn Altersdiskriminierung betrifft nicht nur Senioren.“

Auch 50-Jährige würden manchmal schon aufgrund ihres Alters diskriminiert, zum Beispiel im Beruf. „Wir wollen daher, dass das Alter als Merkmal ins Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 3 mitaufgenommen wird“, so Hüppe.

Bislang regelt der entsprechende Paragraf, dass niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Zudem schreibt er vor, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Als ein Beispiel von Altersdiskriminierung bezeichnete Hüppe mögliche Tests zur Fahrtauglichkeit von Senioren, die zuletzt auf EU-Ebene im Gespräch waren. Dass sie nicht kommen, findet Hüppe richtig. „Wenn man diese Tests an einem gewissen Alter festmacht, finde ich das altersdiskriminierend und nicht in Ordnung. Viele 70-Jährige fahren noch gut“, sagte er.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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