Stallpflicht im Saarland: Geflügelpest-Ausbruch führt zu landesweiten Maßnahmen

Wegen eines Ausbruchs der Geflügelpest im Saarland gilt in dem Bundesland ab Donnerstag eine Stallpflicht für Geflügel. Das kündigte das Landesamt für Verbraucherschutz am Mittwoch an.

Zuvor war in der Gemeinde Eppelborn am Montag ein Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt worden. Alle im Saarland gehaltenen Vögel, darunter Hühner, Truthühner und Enten, müssen deswegen in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen gehalten werden. Zudem sind saarlandweit alle Veranstaltungen mit der Teilnahme von Vögeln untersagt, auch wenn sie bereits genehmigt wurden.

Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Saarlouis erhoben werden. Ordnungswidrigkeiten gegen die Verfügung können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Linken-Chef Pantisano bedauert gescheiterte Entschuldigung bei CDU

    Der neue Linken-Co-Chef Luigi Pantisano bedauert, dass die CDU seine Entschuldigung für den Faschismus-Vorwurf nicht akzeptiert. Das sagte er der ARD für das „Interview der Woche“. Er habe einen Fehler…

    Dax fällt um 1,1 Prozent – Ölpreis sinkt und Zinssorgen lassen nach

    Der Dax hat am Freitagmittag deutlich nachgegeben. Gegen 13 Uhr standen nur noch 24.710 Punkte auf der Anzeigetafel im Frankfurter Börsensaal – ein sattes Minus von 1,1 Prozent.Während das Minus…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert