Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gekippt. Sie seien mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gekippt. Sie seien mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig, teilte das Gericht am Dienstag mit.
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