Die Finanzverwaltungen in Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr deutlich weniger Erbschaftsteuer festgesetzt als noch 2023. Wie das Statistische Landesamt am Mittwoch mitteilte, sank die festgesetzte Erbschaftsteuer um 34 Prozent auf 18,4 Millionen Euro, während die Schenkungsteuer leicht um 1,2 Prozent auf 2,6 Millionen Euro stieg.
Insgesamt wurden 1.314 Erbschaften und Schenkungen mit einem Gesamtwert von 161,6 Millionen Euro erstmalig veranlagt. Bei den 1.166 Erwerben von Todes wegen belief sich der Wert vor Abzügen auf 134,7 Millionen Euro, hauptsächlich bestehend aus Bankguthaben (41,1 Prozent) und Grundvermögen (25,5 Prozent).
Bei den 148 Schenkungen dominierten Anteile an Kapitalgesellschaften mit 36 Prozent.
Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote für steuerpflichtige Erwerbe lag bei 21,7 Prozent und damit etwas höher als im Vorjahr (20,5 Prozent). Die Statistik erfasst nicht die tatsächlichen Erbschaften und Schenkungen des Berichtsjahres, sondern jene Fälle, bei denen die Finanzverwaltung erstmals eine Festsetzung vornahm.
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